Impressum

NK Immobilienmanagement
Lea Nazanin Khayat
Königstr. 47
30175 Hannover
Deutschland

Telefon: +49 511 21958693

E-Mail: info@nk-immobilienmanagement.de

Ansprechpartner:
Lea Nazanin Khayat

Verantwortlich gemäß § 55 RStV:

NK Immobilienmanagement
Lea Nazanin Khayat
Königstr.  47
30175 Hannover
Deutschland

Gewerbeerlaubnis gemäß § 34c Gewo vorhanden: zuständige Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Hannover Schiffgraben 49, 30175 Hannover, Kontakt: Tel.: 0511 3107-0, Fax: 0511 – 3107-333, Mail: info@hannover.ihk.de , Web: https://www.hannover.ihk.de

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.

Verbraucherinformation: Information zur EU-weiten Regelung zur Online-Streitbeilegung mit der seit 06.01.2016 gültigen EU-Verordnung Nr. 524/2013 wurde eine neue EU-Plattform eingeführt. Diese bietet eine einfache, effiziente, schnelle und kostengünstige außergerichtliche Lösung für Streitigkeiten, die sich aus Online-Rechtsgeschäften zwischen einem Unternehmer und Verbraucher ergeben.

Über diesen Link gelangen Sie zur EU-Schlichtungsstelle: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Unsere Angebote sind freibleibend, unverbindlich und nur für den Empfänger bestimmt. Irrtum und Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Wir sind uneingeschränkt berechtigt, auch für einen anderen Vertragspartner tätig zu werden und mit diesem Provisionen zu vereinbaren. Die nachfolgenden Regeln betreffend Vermietung gelten in gleicher Weise im Fall der Verpachtung und der Erbpacht Vermietung.
Mit der Verwendung eines unserer Angebote erkennt der Empfänger die nachstehenden Bedingungen an. Als Verwendung des Angebotes gilt beispielsweise auch die Kontaktaufnahme wegen des angebotenen Objektes mit uns oder dem Eigentümer.

Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit genügt, um einen vollen Provisionsanspruch entstehen zu lassen. Der Auftraggeber bzw. Interessent verpflichtet sich, spätere Direktangebote der nachgewiesenen Verkäufer/Vermieter oder nochmalige Angebote von Dritten- auch wenn sie unter anderen Bedingungen erfolgen- unter Berufung auf das vorhergehende Angebot der NK Immobilienmanagement + PR zurückzuweisen. Der Auftraggeber bzw. Empfänger erkennt bei Vertragsabschlüssen mit natürlichen und juristischen Personen, welche mit ihm persönlich oder wirtschaftlich in Verbindung stehen, die für den Abschluss ursächliche Nachweis- und / oder Vermittlungstätigkeit der NK Immobilienmanagement + PR an.

Die von der NK Immobilienmanagement + PR gemachten Angaben beruhen auf Informationen des Verkäufers/Vermieters bzw. der sonstigen Auskunftsbefugten. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben bzw. für Irrtum kann die NK Immobilienmanagement + PR nicht übernehmen. Wir bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten, Pläne können nicht maßstabsgetreu verkleinert sein.

Ebenso kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass die angebotenen Objekte aus wichtigen Gründen des Verkäufers / Vermieters nicht mehr zur Verfügung stehen. Ein Anspruch kann dann aus diesen Gründen nicht mehr hergeleitet werden.

Die Provision des Maklers zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist verdient und fällig bei Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages über das nachgewiesene Objekt. Die Übergabe eines Objektes wird einem Vertragsabschluss gleichgesetzt. Die Provision ist ohne Abzug zahlbar. Bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäfts, das im Zusammenhang mit dem Angebot steht, entsteht ebenfalls ein Provisionsanspruch.

Die Maklergebühr ist auch dann zu bezahlen, wenn ein anderer als der angebotene Vertrag (z.B. Kauf statt Miete, Miete statt Kauf) oder ein Vertrag über ein anderes dem nachgewiesenen Vertragspartner gehörendes Objekt zustande kommt.

Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom ursprünglichen Angebot abweichen bzw. wenn und soweit sich im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Veränderungen ergeben.

Es besteht auch dann Anspruch auf eine Provision, wenn infolge unserer Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises zunächst eine Anmietung oder Pacht des Objektes erfolgt ist und erst zu einem späteren Zeitpunkt der Kauf des Objekts vollzogen wird. Die für die Anmietung oder Pacht gezahlte Provision wird in diesem Fall angerechnet.

Der Anspruch auf Maklergebühr bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag rückgängig gemacht oder infolge Anfechtung oder aus sonstigem Rechtsgrund und sonstigen nicht von NK lmmobilienmanagement +PR zu vertretenden Umständen hinfällig oder für unwirksam erklärt wird. Das betrifft auch die Auflösung infolge aufschiebender oder auflösender Bedingungen.

Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehalt des Käufers aufgelöst oder aus anderen in seiner Person oder seiner Sphäre zugrundeliegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird.

Wird innerhalb von 12 Monaten mit dem von der NK lmmobilienmanagement +PR nachgewiesenen und / oder vermittelten Verkäufer / Käufer oder Vermieter / Mieter ein Vertrag hinsichtlich des angebotenen Objektes geschlossen, so ist ebenfalls die vereinbarte Maklergebühr zu zahlen.

Der Verkäufer/Vermieter verpflichtet sich, dem Makler darüber Auskunft zu geben, wer sein Objekt gekauft bzw. gemietet hat. Ein Vertragsabschluss über das Objekt ist unter Angabe des Namens des Käufers bzw. Mieters unverzüglich mitzuteilen.

Der Provisionsanspruch entsteht auch beim Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung.

Die Ursächlichkeit unseres Nachweises gilt auch dann, wenn der Angebotsempfänger nicht selbst als Käufer/Vertragspartner, sondern eine zu seinem wirtschaftlichen und/oder persönlichen (Verwandte, Ehegatten, Familienangehörige) Geltungsbereich zählende juristische oder natürliche Person auftritt. Insofern behält die Provisionspflicht NK Immobilienmanagement + PR gegenüber uneingeschränkte Gültigkeit.

Kommt zwischen dem Empfänger und dem Eigentümer des angebotenen Objekts oder dessen Rechtsnachfolger ein anderes als das ursprünglich vorgesehene oder ein weiteres Geschäft zustande, oder erwirbt der Empfänger eines der nachgewiesenen Objekte im Wege der Zwangsversteigerung, so sind die aufgeführten Provisionen ebenfalls zu zahlen.

Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Tagen unter Nachweis der Herkunft mitzuteilen. Unterlässt er dies, erkennt er unsere weitere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für den Abschluss ursächliche Tätigkeit an.

Wird die Vertrags- bzw. Geschäftsgelegenheit (das Objekt) dem Interessenten anderweitig angeboten, so ist gegenüber dem Anbietenden Vorkenntnis geltend zu machen. Etwaige Maklerdienste Dritter sind abzulehnen.

Provision im Erfolgsfalle bei Mietobjekten (Häuser und Wohnungen) beansprucht NK lmmobilienmanagement +PR bei Vertragsabschluss eine Provision in Höhe von 2,38 Monatsmieten inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Bei Gewerblichen Räumen ( Büro und Gastronomieräumen ) beträgt die Provision 3,57 Monatsmieten inkl. Gesetzlicher MwSt.

Die Provisionen im Erfolgsfalle bei Kaufobjekten (Häuser, Wohnungen und Grundstücke) betragen von 3,57% vom Kaufpreis inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Der Verkäufer bzw. Käufer verpflichtet sich, direkt nach notarieller Beurkundung oder Mietvertragsabschluss die Provision (in Höhe der in den jeweiligen Angeboten aufgeführten Beträge) an NK lmmobilienmanagement +PR  per Scheck bzw. Überweisung zu begleichen.

Anderweitige Vereinbarungen und mündliche Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich getroffen werden. Sollten Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Anstelle der unwirksamen Regelung soll das gelten, was wirtschaftlich dem Sinn und Zweck des Vertrages im Rahmen des rechtlich Zulässigen am ehesten entspricht.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.
Auf das Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anzuwenden.

Rechtliche Angaben
Gesetzlicher Vertreter: Lea Nazanin Khayat
Berufsaufsichtbehörde: Gewerbeerlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung
vorhanden, zuständige Aufsichtsbehörde:
Industrie-und Handelskammer Hannover, Schiffgraben 49, 30175
Hannover Tele.: 0511/3107-0, Fax: 0511/3107-333, E-Mail:
info@hannover.ihk.de www.hannover.ihk.de

Steuer Nr. 27/121/13963

Der Inhalt der Widerrufsbelehrung ist vom Gesetzgeber so verfasst und vorgeschrieben worden.

Widerrufsbelehrung

Widerrufs recht für Verbraucher
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (NK lmmobilienmanagement +PR,  Hildesheimer Straße 44, 30880 Laatzen) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.